Einführung einer Zweckentfremdungssatzung – jetzt!

Die SPD-Stadtratsfraktion hat zur Stadtratssitzung am 26. September 2023 einen Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt gestellt. Wir fordern die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und zwar jetzt. Denn Leerstand ist in Landau ein offensichtliches Problem. 

Der Beschluss zum Antrag „Einführung einer Zweckentfremdungssatzung“ soll daher wie folgt geändert werden:

Der Stadtrat beschließt die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung und beauftragt die Verwaltung mit der genauen Ausgestaltung der Satzung. Diese soll unter Einbezug des Bauausschusses erarbeitet und anschließend den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. In diesem Verfahren sollen bestmöglich valide Daten über konkrete Leerstände von Wohnräumen in Landau ermittelt werden.

Begründung:
Leerstand in Landau ist ein offensichtliches Problem, der Oberbürgermeister Dr. Geißler hatte zuletzt von 800 leerstehenden Wohnungen gesprochen. Sowohl in Bezug auf den dringenden Bedarf an weiterem Wohnraum als auch die Situation in der Innenstadt, ist Leerstand in Landau nicht zu tolerieren. Bereits seit mehreren Jahren diskutieren Gesellschaft und Politik über mögliche Lösungen, nicht nur in Bezug auf einzelne Objekte. Als mögliches Instrument wurde zuletzt eine Zweckentfremdungssatzung Anfang 2022 von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in den städtischen Gremien diskutiert. Die Verwaltung lehnte zum damaligen Zeitpunkt eine Einführung ab, da man Stadtumbau- und Sanierungsgebiete als ausreichendes Instrument ansah und darüber hinaus den personellen Aufwand nicht darstellen konnte. 

Über ein Jahr nach dieser Prüfung müssen wir feststellen, dass sich die bestehenden Instrumente nicht bewährt haben und sich die Leerstands-Situation weiterhin verschärft. In der jüngsten Stellungnahme der Verwaltung zur Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung wird dargelegt, dass diese nun doch als zielführend angesehen wird, da 200 bis 500 Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen sind und eine Reaktivierung durch eine Zweckentfremdungssatzung einen Teil zur Entspannung beitragen kann. Die Stadt Landau erfüllt nach Aussage der Verwaltung mit der nachweislich angespannten Wohnraumsituation bzw. des Wohnraummangels die rechtlichen Anforderungen zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung. Eine erneute Prüfung ist also nicht notwendig. Die Fakten sind eindeutig, die Notwendigkeit besteht und der Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung kann ohne weitere Prüfungen beschlossen werden.

Neben einer Zweckentfremdungssatzung an sich sehen wir auch die dadurch entstehende Möglichkeit des Verhängens von Bußgeldern als geeignetes Mittel an, um eine Steuerung zu bewirken. Eine Zweckentfremdungssatzung ist einer Leerstandssteuer zunächst vorzuziehen, da noch unklar ist wie letztere rechtssicher ausgestaltet werden kann, man davon ausgehen muss, dass diese Klagen mit sich ziehen wird und somit Zeit verstreicht, bis eine Leerstandssteuer ihre Wirkung entfalten kann. Bei der Zweckentfremdungssatzung gibt es jedoch eine Rechtsgrundlage durch das rheinland-pfälzische Zweckentfremdungsgesetz. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die unterschiedlichen Gründe für Leerstand von der Verwaltung erfasst werden, eine gezielte Ansprache- und Unterstützung erfolgt sowie innovative Konzepte zur Belebung von Leerständen entwickelt, gefördert und umgesetzt werden.